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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Fähigkeiten mit SanC | 26 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 361016 | ||
| Datum | 15.09.2006 17:19 MSG-Nr: [ 361016 ] | 10210 x gelesen | ||
Geschrieben von Christof Strobl Sie muss nachweisen, dass sie die Maßnahme erlernt hat!! I.d.R. kann dies nur der RA. Oder anderweitige med. Ausbildung. Geschrieben von Christof Strobl Z. B.: Sofern überhaupt ein Berichtsheft existiert oder der RettAss die Ausbildung überhaupt gemacht hat. Ansonsten gebe ich Dir Recht. Geschrieben von Christof Strobl So auch nicht ganz richtig! Ja, doch. Eigentlich schon. Dieser Begriff hat sich halt (IMHO zu Unrecht) eingebürgert, um die komplexe Systematik zu umschreiben, ohne Sie jedoch *wirklich* zu treffen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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