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1. Alarm- und Ausrückeordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBesonderes TLF18 Beiträge
AutorMart8in 8S., Gifhorn / 360710
Datum13.09.2006 16:27      MSG-Nr: [ 360710 ]5591 x gelesen

Hallo
Wenn ihr Güllefässer der Landwirte mit in die AAO aufnehmt, wie steht es dann mit der Tagesalarmsicherheit? Gibt euch der Landwirt eine feste Zusage, dass er immer einen Fahrer und eine Zugmaschine greifbar hat? Ich kann mich an Diskussionen über private Krane als Ersatz für Feuerwehrkrane erinnern. Auch hier konnte keine Alarmsicherheit zugesagt werden. Also sprach man sich Gott sei Dank für Feuerwehrkrane aus.



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