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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaBesonderes TLF18 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen / Rheinland-Pfalz360349
Datum11.09.2006 18:48      MSG-Nr: [ 360349 ]5544 x gelesen

Geschrieben von Jens EngelhardtHi,
ist doch gut, wenn eine FF auf ein solches Fahrzeug zurückgreifen kann. Seitens der Gemeinde wär so eins bestimmt nicht zu erwarten.
Was allerdings geklärt werden sollte: Wie sieht es mit Kraftstoffkosten bei Einsatz/Übungen aus bzw. - noch gravierender - wie ist der Versicherungsschutz von Fahrzeug & Fahrer geregelt?
Hallo, wir haben hier bei uns auch schon Wasser-/Güllefässer bei Übung und Einsatz verwendet. Die Verwendung ist in RLP durch das LBKG (§27 und §30) abgedeckt.

Gruß
Thomas


Aerodynamik ist etwas für Leute, die keine Motoren bauen können. (Enzo Ferrari)

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