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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGeldmangel der Kommunen und Politikerideen58 Beiträge
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359936
Datum08.09.2006 17:50      MSG-Nr: [ 359936 ]17237 x gelesen
Infos:
  • 07.09.06 Hessisch Niedersächsische Allgemeine: "Multistar"

  • Moinsen,

    Geschrieben von Guido Lobermann sondern um eine Zulässigkeit als Rettungsgerät der Feuerwehr i.S. der BauO.

    Die Bauordnungen sprechen von Rettungsgeräten der Feuerwehr.

    Hier werden Kombinationsfahrzeuge nicht als Rettungsgerät aufgeführt. Da aber diese Fahrzeuge auch wohl nicht als genormte Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14701, 14043 oder 14044 gelten (man verbessere mich...) kann die Antwort dann eigentlich nur lauten: NICHT zulässig im Sinne der BauO.


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

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