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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 359876 | ||
| Datum | 08.09.2006 14:57 MSG-Nr: [ 359876 ] | 17261 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Jan Ole Unger Man kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt. ähm, bislang gibts nur keine Zuschüsse dafür. Was haben Zuschüsse mit Verwendbarkeit zu tun? O man nem niedersächsischen Stützpunkt als Zweitfahrzeug ein TLF "10/16" als Minimalforderung gemäß der MindStVO gibt oder ein 32/80/20-P750 ist doch egal, Wasser bringen sie beide zur Einsatzstelle. Anforderung der MindStVO erfüllt. Wie man sein Groß-ULF dann finanziert ist eien andere Frage... Geschrieben von Jan Ole Unger Jedenfalls wird sich eine Kommune dies dreimal überlegen. Kombigeräte können - zumindest im Werbe-Modus - doch zwei Fahrzeuge ersetzen. Da könnte der Verzicht auf die Bezuschussung schon interessant sein, wenn ein weiteres Fahrzeug dafür eingespart wird. Geschrieben von Jan Ole Unger Das heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann. Nö. Heißt nur, dass BaWü lieber ansatzweise einheitliche Fahrzeuge hätte und deswegen diese fragwürdigen Fahrzeugkonzepte nicht fördern will. ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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