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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 359871 | ||
Datum | 08.09.2006 14:40 MSG-Nr: [ 359871 ] | 17340 x gelesen | ||
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Moinsen, Geschrieben von Guido Lobermann Eine Konkretisierung, die allgemein anerkannt ist, würde mich schon interessieren. Nehmen wir einfach das Beispiel BaWü (da auch gerade in einem anderen Thema aktuell behandelt), dort werden Kombinationsfahrzeuge nicht vom Land gefördert. Man kann also einen "zweiten Rettungsweg" (z.B. eine DL) nicht durch ein Kombifahrzeug ersetzen, da es dafür keine Zuschüsse gibt. Jedenfalls wird sich eine Kommune dies dreimal überlegen. Das heisst doch im Umkehrschluss, dass ein Kombifahrzeug nicht als zweiter Rettungsweg, bzw. Rettungsgerät im Sinne der Bauordnungen anerkannt sein kann. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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