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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGeldmangel der Kommunen und Politikerideen58 Beiträge
AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg359856
Datum08.09.2006 12:50      MSG-Nr: [ 359856 ]17212 x gelesen
Infos:
  • 07.09.06 Hessisch Niedersächsische Allgemeine: "Multistar"

  • Moinsen,

    Geschrieben von Guido LobermannGibt's dafür auch eine Begründung? Was ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"?

    In den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben.

    Nun ist die Frage, ob z.B. der Multistar als solches anerkannt wird, wenn nicht, und das ist mein Kenntnisstand (ich lass mich da gerne eines Besseren belehren...), dann muss eine andere Lösung zusätzlich gefunden werden.

    Geschrieben von Guido LobermannWas ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"?

    Auf jeden Fall Drehleitern nach Normen 14701, 14043 und 14044 ;-)


    Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
    Jan Ole

    drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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