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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 359856 | ||
Datum | 08.09.2006 12:50 MSG-Nr: [ 359856 ] | 17212 x gelesen | ||
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Moinsen, Geschrieben von Guido Lobermann Gibt's dafür auch eine Begründung? Was ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"? In den Buaordnungen wird von einem zweiten Rettungsweg über die "Rettungsgeräte der Feuerwehr", wenn kein zweiter baulicher vorhanden, geschrieben. Nun ist die Frage, ob z.B. der Multistar als solches anerkannt wird, wenn nicht, und das ist mein Kenntnisstand (ich lass mich da gerne eines Besseren belehren...), dann muss eine andere Lösung zusätzlich gefunden werden. Geschrieben von Guido Lobermann Was ist denn als Rettungsmittel "zugelassen"? Auf jeden Fall Drehleitern nach Normen 14701, 14043 und 14044 ;-) Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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