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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Geldmangel der Kommunen und Politikerideen | 58 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 359767 | ||
| Datum | 08.09.2006 08:03 MSG-Nr: [ 359767 ] | 17316 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Hilbert Klar gäbe es ein Gewichtsproblem, man müsste sicher in der Beladeliste den ein oder anderen Abstrich machen, aber als ergänzung in einem LZ einer BF oder hauptamtlichen Wache wäre doch vorstellbar, wenn man dann im Rücken meinetwegen einen AB-Rüst hat. und wir basteln und die nächste Fahrzeugvariante... Wollen wir nicht dann ehrlicherweise gleich die ganze steife Normung auf den Müll der Geschichte tragen? Geschrieben von Michael Hilbert Für das "normale" Altagsgeschäft mit kleinen oder mittleren THL´s oder VU´s reicht so ein Fzg. aus und ist auch gut verwendbar. Bei größeren THL´s Logisch - und Du weißt immer vorher wie "groß" die THL wird... - und Du verläßt Dich drauf, dass irgendwer (altmodischer Normeinhalter), dann die "richtigen" Autos schon haben wird - und wenn nicht? (Vgl. Diskussionen um TSF(-W) mit HDL ohne TS, HLF 20/16 bzw. 16/12 ohne THL, ohne Saugschläuche, m.E. auch ohne Sprungpolster usw.). Mensch komm wieder zurück in die Realität. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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