alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359559
Datum07.09.2006 11:21      MSG-Nr: [ 359559 ]27869 x gelesen

Geschrieben von Thomas BeilInsoweit bleibt auch nichts "übrig" was trotzdem gilt nachdem man "was weggestrichen" hat. Sonst wäre nach Deiner Logik auch der §6 StvG überflüssig, weil:

man kann zwar Ausnahmen definieren
hilft aber nix,
weil 4 Paragraphen weiter vorn steht, dass man immer einenen Führerschein braucht

Nö. In der FeV können Ausnahmen von der Pflicht eines Führerscheines nach § 2 StVG gemacht werden, die gibt es auch in der FeV. § 74 FeV bietet hingegen eine Ausnahme von der FeV und nicht vom StVG.

Geschrieben von Thomas Beilwieso alternativ?

hältst Du jetzt Deine Auslegung für richtig oder nicht?


Natürlich ist meine Ansicht richtig. Ich habe nur weitere Gründe dafür geschrieben, warum Deine Ansicht falsch ist. :-)
Selbst wenn jemand meiner Meinung nicht folgen möchte, gebe ich ihm Gründe dafür, warum § 74 FeV kein Freifahrtschein ist, nennt man Hilfsgutachten oder Hilfsantrag, lernen Jurystudenten im 1. Semester. ;-)

Geschrieben von Thomas BeilAber wir können ja so tun als ob der §74 FeV doch gelten würde, O.K?
Habe ich nie bestritten! Nur die Rechtsfolge aus § 74 FeV sehe ich anders als Du.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.922


Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt