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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359559 | ||
Datum | 07.09.2006 11:21 MSG-Nr: [ 359559 ] | 27869 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Beil Insoweit bleibt auch nichts "übrig" was trotzdem gilt nachdem man "was weggestrichen" hat. Sonst wäre nach Deiner Logik auch der §6 StvG überflüssig, weil: Nö. In der FeV können Ausnahmen von der Pflicht eines Führerscheines nach § 2 StVG gemacht werden, die gibt es auch in der FeV. § 74 FeV bietet hingegen eine Ausnahme von der FeV und nicht vom StVG. Geschrieben von Thomas Beil wieso alternativ? Natürlich ist meine Ansicht richtig. Ich habe nur weitere Gründe dafür geschrieben, warum Deine Ansicht falsch ist. :-) Selbst wenn jemand meiner Meinung nicht folgen möchte, gebe ich ihm Gründe dafür, warum § 74 FeV kein Freifahrtschein ist, nennt man Hilfsgutachten oder Hilfsantrag, lernen Jurystudenten im 1. Semester. ;-) Geschrieben von Thomas Beil Aber wir können ja so tun als ob der §74 FeV doch gelten würde, O.K? Habe ich nie bestritten! Nur die Rechtsfolge aus § 74 FeV sehe ich anders als Du. Gruß Sven | ||||
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