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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW359553
Datum07.09.2006 11:07      MSG-Nr: [ 359553 ]27902 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Thomas Beilsorry, aber mit der Interpretation würde man meiner unmaßgeblichen Meinung nach als Jurystudent im ersten Semester bei der Hausarbeit durchfallen.

Na, da haben wir ja Glück, dass das nur Deine unmaßgebliche Meinung ist und du nicht als Jurystudentenprüfer arme Erstsemester mit solchen Dingen quälst :-)

Geschrieben von Thomas Beilin der Verordnung FeV steht: Die Feuerwehr stellt so eine Ausnahme dar

Als allererstes steht in der Verordnung, dass man eine FE braucht. Und in dem Ausnahme-§ steht "von den Vorschriften dieser Verordnung (d.h. der FeV und eben gerade nicht dem StVG) sind befreit".

Letztlich krankt Deine Argumentation daran, dass die StVO auch eine Verordnung im Sinne des § 6 StVG ist. Und du wirst ja auch nicht ernsthaft auf die Idee kommen, die Sonderrechte des § 35 StVO, die ebenfalls nur von den Vorschriften dieser Verordnung befreien, auch z.B. auf § 2 StVG anwenden zu wollen, oder?

Der Gesetzgeber hat es ungeschickt formuliert, aber es gibt nicht umsonst auch einen extra AusnahmeTB für die Feuerwehr in der StVZO. Wahrscheinlich wäre es cleverer gewesen, einen generellen Ausnahme-TB im StVG zu regeln. Dann hätten wir diese Probleme nicht.

Deine Argumentation würde ich als FW-Chef sofort dazu nutzen, keine Führerscheine mehr zu bezahlen. Denn wenn irgendwann keine Fahrer mehr da sind, dann ist es immer dringend geboten, dass irgendjemand zum Einsatz fährt. Und das kann dann ruhig auch einer sein, der keine FE hat. Ich hätte Finanzminister werden sollen. Katja, der Sparfuchs :o)


Geschrieben von Thomas BeilWenn es grundsätzlich keine Ausnahmen gibt, weil der entspechende § der FEV nicht anwendbar ist dann brauchst Du doch gar nicht mehr begründen, warum die Bedingungen die die Anwendung des §74 FeV rechtfertigen würden nie eintreten werden, oder?

Das ist ja so als ob Du sagst: Ich kann das nicht gewesen sein, der da bei Rot über die Ampel gefahren ist, weil
1. Hab ich gar kein Auto und wenn ich doch eins haben sollte bin ich
2. gar nicht damit gefahren und wenn ich doch gefahren sein sollte dann
3. nicht an dieser Kreuzung und falls doch, dann war
4. die Ampel nicht rot als ich drüberfuhr.


Nunja, das nennt der Jurist ganz einfach Hilfsanträge...

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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