alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

In my Opinion = meiner Meinung nach
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
As Far As I Know - Soweit ich weiß
First Responder
Rettungsdienst
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Hilfsorganisation
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW359452
Datum06.09.2006 18:04      MSG-Nr: [ 359452 ]13110 x gelesen

Mahlzeit!

Da solche Sachverhaltsschilderungen von nur einem Beteiligten üblicherweise etwas einseitig sind, möchte ich mal einen kleinen Denkanstoß geben, wie sowas auch laufen kann:

Geschrieben von ---Stefan Brüning---
Geschrieben von Tobias Mayer
"Dadurch war ich als erster FM/Angrifftr./Helfer/Sani/RA (oder wie auch immer) am Unfallfahrzeug.
Hier habe ich mich gleich um die Pat. gekümmert.
Das heißt, dass ich im dienstlichen Auftrage der Fw am Unfallort tätig geworden bin!"

Soweit völlig in Ordnung.


Dem kann man so blind IMO nicht zustimmen.
Die Aufgabe des OP vor Ort ist zunächst mal das zu tun, was sein GF anordnet.

Geschrieben von Tobias Mayer
"Natürlich steht die Zusammenarbeit zwischen den Organisation und die Versorgung der Pat. immer an erster Stelle! Nur geht es jetzt hier soweit, dass die FR-Gruppe von mir erwartet, dass ich mich im Einsatz raushalte bzw. zurück ziehe und denen die Arbeit überlasse!"

Wie gesagt: Ich kenne Bremen nicht. In BY könnte das evtl. sogar richtig (iSv legal) sein. In NRW AFAIK nicht, da der FR kein Teil des RD ist und die Feuerwehr für sowas durchaus zuständig ist.


Erwarten kann man immer viel...

Wichtig ist zunächst mal, was die Einsatzleitung anordnet.

Des weiteren halte ich dieses Verhalten für ziemlich kindisch und zumindest für fragwürdig.

Wenn jemand meint, dass aufgrund seiner Qualifikation für ihn die üblichen Regeln der Zuständigkeit und der Führungsstruktur nicht gelten?
ja.

Geschrieben von Tobias Mayer
"Mein Gemeindebrandmeister auffordert mich jetzt auf, meine Tätigkeit als RA zukünftig zu unterlassen "

In wie fern?


genau das ist die interessante Frage:
Wenn Cheffe nicht will, dass der OP am Patienten arbeitet, dann gibt er ihm einfach zukünftig nicht mehr den Auftrag, am Patienten zu arbeiten. Die hier in Frage stehende Anweisung wäre also überflüssig.
Wenn Cheffe aber die Notwendigkeit sieht, für sowas eine allgemeine Anweisung zu geben, dann könnte man glatt auf die Idee kommen, dass Cheffe nicht will, dass der OP _ohne_Auftrag_ am Patienten arbeitet. Das kann ich dann sogar sehr gut nachvollziehen.

Geschrieben von ---Tobias Mayer---
und genau hier kommt dann gesteigerte Pflicht zur Hilfeleistung und die Garantenstellung des RA gegenüber dem Pat ins Spiel!


Im Fw-Einsatz liegt zunächst mal eine Garantenstellung als FM(SB) vor. Eine Garantenstellung als RA alleine aufgrund der Ausbildung gibt es schlichtweg nicht.
Die (gesteigerte) Pflicht zur Hilfeleistung findet ihre Grenzen da, wo man andere wichtige Pflichten verletzten würde. Solche wichtigen Pflichten sind z.B. die Pflichten des FM(SB) an der E-Stelle.

Geschrieben von ---Stefan Brüning--- In meinen Augen sollte da mal ein klärendes Gespräch mit dem GBM und anschliessend mit der zuständigen HiOrg (FR) geführt werden, damit sowas in Zukunft nicht mehr vorkommt.

Interessant wäre vor allem sie Sichtweise der anderen Seiten.
Vermutlich liegt die Wahrheit dann mal wieder irgendwo dazwischen.

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.581


RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt