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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.359390
Datum06.09.2006 13:23      MSG-Nr: [ 359390 ]13022 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Stefan Brüning In BY könnte das evtl. sogar richtig (iSv legal) sein

Dies ist in Bayern nicht anders, als in anderen Bl. Ich bin auch ZF bei der FF und von Beruf RA. Bei VU fahre ich i.d.R. nicht als GF/EL raus, da mir klar ist, dass ich mich um die Verletzten kümmern MUSS, so lange der RD nicht, oder nicht ausreichend vorhanden ist!

Wenn ein Gemeindebrandmeister einem RA erzählt, er müsse sich bei der Verletztenversorgung raus halten, dann sollte dieser seinen Posten abgeben!!!

Außerdem, was macht dieser Gemeindebrandmeister wenn er mit "seiner Truppe" am Einsatz ist, und RD und First Responder sind noch nicht da?? Soll sich der RA dann auch raus halten??
Lächerlich!!!

Es ist richtig, dass es in By einen EL RD gibt! Aber trotzdem wäre ein FA (mit RA) dem RS weisungsbefugt!!

Wenn es bei uns Probleme dieser Art geben würde, dann würde ich mich an den Rettungszweckverband wenden!
Ich weiß aber leider nicht, ob es diesen in allen BL gibt.


MkG.
Christof


www.feuerwehr-vilseck.de

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