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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorTobi8as 8M., Bremerhaven / Bremen359388
Datum06.09.2006 13:13      MSG-Nr: [ 359388 ]13050 x gelesen

Geschrieben von Stefan Brünning
Natürlich darf er das, sofern keine Dienstanweisungen dagegen sprechen

Hallo Stefan,

nach meinen Infos so nicht ganz richtig. ;-)
Laut LPN und weiterer Fachlitaratur und Handbuch des Rettungswesens:
RA dürfen von sich aus den NA überhaupt nicht abbestellen! Kann zur Haftung des RA's kommen bzw. führen!

Tobias



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