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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Notarzt
2. Normenausschuss
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen359385
Datum06.09.2006 12:59      MSG-Nr: [ 359385 ]13075 x gelesen

Geschrieben von Tobias MayerOK- weiß das ein RA eigentlich keinen NA und/oder RTW abbestellen soll bzw. darf!

Natürlich darf er das, sofern keine Dienstanweisungen dagegen sprechen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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