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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8M., Bremerhaven / Bremen | 359381 | ||
Datum | 06.09.2006 12:46 MSG-Nr: [ 359381 ] | 13097 x gelesen | ||
Nein, eigentlich nicht....! Pat. waren absolut unverletzt und wollten keine Hilfe bzw. haben Hilfeleistung abgelehnt. NA wurde von FR-Gruppe und der RTW in gemeinsamer Entscheidung, auf Grund der freien Willensentscheidung der Pat. und der fehlenden med. Indikation abbestellt. - OK- weiß das ein RA eigentlich keinen NA und/oder RTW abbestellen soll bzw. darf! Hier gehts eigentlich auch nur darum, dass die FR-Gruppe schlichtweg Angst hat. Da gibt es jetzt jemanden der evtl. unter Umständen einfach mehr kann und eine höhere Quali besitzt. ;-) Die FR besteht aus ein paar weinigen Familien(im Schnitt 6Personen),deren Einsatzfahrzeug steht bei denen zu Hause und/oder auf der Arbeit, der Bereitschaftsführer hat als RS gleichzeitig die höchste Qualifikation. Das ganze soll natürlich auch für zukünftige Einsätze gelten! Habe schon mehrere Unterlagen zusammen gesucht, und mit vielen hauptamtliche Kollegen gesprochen hatte, wollte ich noch andere Meinungen hören. Deshalb habe ich um Rat gefragt, um meine Gemeindefeuerwehrführung anschließend über die Aufgaben, Tätigkeiten, Verantwortung und Pflichten eines RA's aufzuklären. Je nachdem wie dann die Entscheidun in der FW-Führung fällt, erfolgt dann bei mir eine Entscheidung, ob ich mir das ganze weiterhin noch antuen möchte oder meine Freizeit sinnvoller gestalten kann. Gruß Tobias | ||||
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