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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorTobi8as 8M., Bremerhaven / Bremen359370
Datum06.09.2006 12:00      MSG-Nr: [ 359370 ]13190 x gelesen

Muss hier den Fall doch wohl noch ein wenig genauer erklären bzw. richtig beschreiben.
Komme außerdem den ganzen Antworten gar nicht mehr nach und vielleicht können wir wieder zum Thema zurückkommen. ;-)

Also, bin mit meiner freiwilligen FW zu einem VU alarmiert worden. Durch die ungenaue Angabe des Einsatzortes, treffen wir mit unserem MTW (HLF war in die entgegengesetzte Richtung unterwegs)als erstes an der Einsatzstelle an.
Dadurch war ich als erster FM/Angrifftr./Helfer/Sani/RA (oder wie auch immer) am Unfallfahrzeug.
Hier habe ich mich gleich um die Pat. gekümmert.
Das heißt, dass ich im dienstlichen Auftrage der Fw am Unfallort tätig geworden bin!

In diesem Moment hatte ich aber keine EL-Funktion da der Ortsbrandmeister ebenfalls mit im MTW saß und die EL übernommen hatte!
Kurz nach uns traf das HLF ein und dann erst die FR-Gruppe.

Der FR-Gruppe bin ich persönlich bekannt und Sie kennen mich und wissen auch über meine Qualifikation, Erfahrung und berufliche Tätigkeit bescheid.

Natürlich steht die Zusammenarbeit zwischen den Organisation und die Versorgung der Pat. immer an erster Stelle! Nur geht es jetzt hier soweit, dass die FR-Gruppe von mir erwartet, dass ich mich im Einsatz raushalte bzw. zurück ziehe und denen die Arbeit überlasse!
Mein Gemeindebrandmeister auffordert mich jetzt auf, meine Tätigkeit als RA zukünftig zu unterlassen und genau hier kommt dann gesteigerte Pflicht zur Hilfeleistung und die Garantenstellung des RA gegenüber dem Pat ins Spiel!

Bin zwar juristischer Laie aber ich habe mich in den letzten Tage mal schlau gelesen und mehrere Bücher und Fachzeitschriften verschlungen.
Überall geht hier ganz klar die besondere Hilfeleistungspflicht und die Garantenstellung draus hervor die ein RA besitzt. Es folgt hier immer wieder der Hinweis auf §323c StGB. Siehe auch Handbuch des Rettungswesen - der ersteintreffende Arzt am Notfallort.

Des weiteren mache ich diesen Job(RS 1994, RA 1998, ZF RD/Kats 1997, BF 1999) schon etwas länger und hatte bisher wenig Ärger damit und bin meistens auch mit allen gut ausgekommen und habe immer die Zusammenarbeit mit anderen gesucht! Somit gab wenige Gründe zum klagen oder für Beschwerden.

Vielleicht liege ich ja auch völlig falsch, dann lass mich mich gerne eines besseren belehren.

Gruß

Tobias



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