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Strafgesetzbuch
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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
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Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
First Responder
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359350
Datum06.09.2006 10:59      MSG-Nr: [ 359350 ]12984 x gelesen

Servus!

Geschrieben von tobias mayerMir ist natürlich die besondere Garantenstellung gemäß §323 c STGB bekannt.
Der § 323c StGB setzt gerade keine Garantenstellung voraus! Die braucht es für das echte Unterlassungsdelikt nach § 13 in Verbindung mit irgendeiner Straftat, z.B. § 223 StGB Körperverletzung.

Geschrieben von tobias mayerAls weiteres wäre dann die Frage wie hat der RA sich gegenüber einer First Responder Gruppe einer HIOG zu verhalten, die ebenfalls zum Einsatz gerufen wurde und mit max. einem RS am Einsatzort erscheint?

Er stellt sich und seine Qualifikation vor und schlägt dann vor was zu tun ist. Wenn die das ablehnen, dann würde ich (wenn ich RA wäre!) trotzdem dabei bleiben und jeden Fehler monieren und meine Hilfe anbieten. Da diese First Responder "dienstlich" tätig werden, müssen die auch hinterher dafür geradestehen, wenn was schief gelaufen ist.
Du bist im Gegensatz dazu rein privat dort und unter Umständen für die FR gar nicht erkennbar.

Gruß
Sven



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RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt