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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz?45 Beiträge
AutorSven8 W.8, Kerpen/Buir / NRW359348
Datum06.09.2006 10:50      MSG-Nr: [ 359348 ]13091 x gelesen

Geschrieben von tobias mayerAls weiteres wäre dann die Frage wie hat der RA sich gegenüber einer First Responder Gruppe einer HIOG zu verhalten, die ebenfalls zum Einsatz gerufen wurde und mit max. einem RS am Einsatzort erscheint?

Die Verantwortung, Aufgabe, Führung usw. liegt nach Ansicht der Gemeindefeuerwehrführung bei der First Responder Gruppe und nicht beim RA.




hallo tobias,
grundsätzlich, egal ob bf; hiog; ra oder rs, haben wir alle ein ziel....den pat. die best möglichste hilfe zu gewähren. die zusammen arbeit ist das wichstigste an der einsatzstelle.

trööt......so, nun mal zum ra/rs. der ra hat sich natürlich fachlich und menschlich gegenüber der first responder einheit korrekt zu verhalten...gar keine frage...... was aber den verlauf während der behandlung/betreuung des pat. angeht, hat der ra das sagen, gegenüber dem rs.........ausser, er leistet sich für jeden ersichtliche fehler. z.b.: pat. bewußtlos und er fängt das reanimieren an......kann ich mir persönlich ja nicht gerade vorstellen....war ja auch nur ein beispiel :-))))
natürlich muß sich der ra auch dem first responder irgendwie erkenntlich zeigen, dass er ra ist.


dies ist meine ganz persönliche meinung!!!!!!!

gruß
sven



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