News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | RettAss in der FFw - welche Rechte und Pflichten im Einsatz? | 45 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 359346 | ||
Datum | 06.09.2006 10:40 MSG-Nr: [ 359346 ] | 13121 x gelesen | ||
Geschrieben von tobias mayer Wenn ein exam. RettAss (Zusatzquali: Brandmeister BF, Zugführer RD/Kats usw.) in der FFw bei einem Einsatz als erstes zum Unfallort/Einsatzort kommt, was hat er dann genau für Aufgaben, Rechte und Pflichten? Die, die jeder FA hat. Spezielle Sachen hängen davon ab, in welcher Funktion er vor Ort ist. Geschrieben von tobias mayer Mir ist natürlich die besondere Garantenstellung gemäß §323 c STGB bekannt. Zusätzlich sind mir natürlich auch die Verhaltensregeln, die Führungsverantwortung und die Aufgaben eines ersteintreffenden Rettungsteams beim MANV usw. bekannt! Was ist denn unklar? Geschrieben von tobias mayer Als weiteres wäre dann die Frage wie hat der RA sich gegenüber einer First Responder Gruppe einer HIOG zu verhalten, die ebenfalls zum Einsatz gerufen wurde und mit max. einem RS am Einsatzort erscheint? Das kommt entscheident auf das BL an und um was für einen Einsatz es sich handelt. Pauschal ist das schwierig - wobei sicherlich der Rettungsassistent (sofern er nicht die Funktion des EL übernommen hat) die medizinische Verantwortung tragen wird. Geschrieben von tobias mayer Die Verantwortung, Aufgabe, Führung usw. liegt nach Ansicht der Gemeindefeuerwehrführung bei der First Responder Gruppe und nicht beim RA. Kommt aufs BL an. s.o. Geschrieben von tobias mayer Leider bin ich da mit meinem Gemeindebrandmeister unterschiedlicher Auffassung und bräuchte da von Euch noch ein paar wertvolle Tips und Ratschläge wie man sich zukünftig bei solchen Einsätzen verhalten bzw. wie man zukünftig damit umgehen soll? Ich kenne die Rechtslage in Bremen nicht. Für NRW gilt: Wird die Feuerwehr in eigener Zuständigkeit tätig, dann hat sie die EL. Der RettAss kann aber IMHO nicht gleichzeitig als EL und als RettAss tätig werden. In anderen BL kann das anders aussehen. z.B. Bayern. Dort gibt es einen eigenen EL-RD als verlängerter Arm der Rettungslst. (wenn ich das richtig verstanden habe), sodass dort (unterhalb der KatS-Schwelle) zwei parallele Führungsstrukturen existieren. Das ganze ist sicherlich grenzwertig, und sollte sinnvollerweise im Vorfeld durch die beteiligten Orgs abgesprochen werden. Sowas macht die Sache bedeutend leichter. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|