News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestanforderungenan KBI/KBM in Hessen10 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW359330
Datum06.09.2006 09:48      MSG-Nr: [ 359330 ]5218 x gelesen

Nun ja ein bißchen mehr ist schon geregelt: Gesetze bis zum Ende lesen und immer schauen, was es noch an Verordnungen so gibt:
Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren
(FwOVO)
§ 5
Ernennungsvoraussetzungen
(1) Zur Kreisbrandinspektorin oder zum Kreisbrandinspektor darf nur ernannt werden, wer der
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und mindestens die Befähigung für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der
allgemeinen Verwaltung oder eine vergleichbare Ausbildung besitzt.
(2) Zur Kreisbrandmeisterin oder zum Kreisbrandmeister darf nur ernannt werden, wer der
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und über die von der Aufsichtsbehörde
bestimmte Ausbildung verfügt.

Wobei der mit der Voraussetzung für den Verwaltungsdienst dann doch auch die notwendigen F-Lehrgänge haben sollte, wie ich finde!
Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.138


Mindestanforderungenan KBI/KBM in Hessen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt