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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 K.8, Wiederau / Sachsen | 359217 | ||
Datum | 05.09.2006 17:34 MSG-Nr: [ 359217 ] | 27805 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Ob diese Abmahnung vor dem Arbeitsgericht standhält wage ich zu bezweifeln. Eine Dienstanweisung der Gemeindeverwaltung für ihre Mitarbeiter besagt, dass Fahrzeuge der Gemeinde nur mit dem entsprechenden Führerschein und einer Einweisung zu fahren sind. Zu Fahrzeugen der Gemeinde gehören auch Feuerwehrfahrzeuge. Laut Rechtsberatung sollte die Abmahnung somit auch vor dem Arbeitsgericht standhalten. MkG Ingo Kertzsch | ||||
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