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Kreisbrandmeister
Löschgruppenfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKonsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein?82 Beiträge
AutorIngo8 K.8, Wiederau / Sachsen359207
Datum05.09.2006 16:56      MSG-Nr: [ 359207 ]28056 x gelesen

Geschrieben von Jakob Theobald
....Entweder ich habe eine gültige Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse, dann fahre ich, oder ich habe keine FE der entsprechenden Klasse, dann bleibt das Fahrzeug unter allen Umständen stehen. So Einfach ist das.



Genau so sehe ich, unsere Gemeindeverwaltung und der KBM nach intensiver Diskussion den Sachverhalt.
Es ist ja allgemein bekannt dass tagsüber selbst Stadtfeuerwehren massive Probleme haben ihre Fahrzeuge zu besetzen. So kann es jederzeit, auch gerade im ländlichen Raum, passieren dass zu ungünstigen Zeiten kein Maschinist verfügbar ist. In so einem Fall bleibt das Fahrzeug stehen und eine andere Wehr muss nachalarmiert werden.

Das Verhalten des Maschinisten in diesem Fall war absolut verantwortungslos. Wegen der fehlenden Fahrpraxis hat er nicht nur andere Vehrkehrsteilnehmer, sondern auch seine eigenen Kameraden in Gefahr gebracht. Als ausgebildeten Zugführer muss ihm dies auch jederzeit klar sein.

Als Mitarbeiter unserer Gemeinde hat ihn dieser Leichtsinn dann auch eine Abmahnung von seinem Arbeitgeber eingebracht.

Da sich aber auch die Gemeindeverwaltung in der Pflicht sieht, wird für 3Kameraden(darunter auch unser Maschinist) eine Förderung zum Erwerb des entsprechenden Scheins angeboten.
Weiterhin läuft die Ausbildung von Maschinisten unserer kleinen Nachbarwehren auf unserem LF weiter. So dass im Ernstfall vertsärkt auf diese zurück gegriffen werden kann.

Ich denke dieser Fall lehrt uns, dass trotz des erhöhten Adrenalinspiegels bei einer Alarmierung der Kopf eingeschaltet bleiben muss und Martinshorn/Blaulicht kein Freifahrtschein sind.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Ingo Kertzsch



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