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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359154 | ||
Datum | 05.09.2006 11:41 MSG-Nr: [ 359154 ] | 27813 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Nach deiner Interpretation wäre der §74(5) FEV unnütz, wie ein Kropf, da er vom StVG übertrumpft wird. Warum gibt es ihn dann? Man muss z.B. nach FeV den Führerschein mit sich führen, das brauchst Du dann im Einsatz nicht. Ansonsten wird der aus einem einfachen Grund da drin stehen: Das haben wir schon immer so gemacht. Früher war das Fahrerlaubnisrecht in der StVZO geregelt, dort am Ende gab es einen solchen Paragraphen. Als das gesplittet wurde, hat man den dann halt mit rüber genommen (Copy&Paste ;-). Geschrieben von Peter Schmid Was zählt nun mehr? FEV oder StVG? Das StVG. Gruß Sven | ||||
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