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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg | 359150 | ||
Datum | 05.09.2006 10:57 MSG-Nr: [ 359150 ] | 27895 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Schmid ABER: Die Frage ist, wie eng man die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auslegt. Gibts dazu Urteile oder Kommentare? Urteile sind mir keine bekannt, es gibt allerdings Artikel dazu (IIRC auch mal in der FW-Bravo). Geschrieben von Peter Schmid Wer keine entsprechende Ausbildung hat, berücksichtigt die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend, weil er eine relative große Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer darstellt. Anders wäre es z.B., wenn jemand grundsätzlich eine FE der entsprechenden Klasse hat, jedoch gerade einem Fahrverbot unterliegt. Aber wie geasagt: Meine Interpretation als Laie. Das kommt der herrscheinden Meinung schon ganz nahe. Wer die entsprechende Ausbildung hat, aber aus irgendwelchen Gründen den Führerschein nicht (dabei) hat (z. B. FS beim Bund gemacht und nicht umgeschrieben, Lappen weg wegen zu schnellen Fahrens,...), darf dank dieses Paragraphens trotzdem das LF fahren. Wer aber nur nen PKW-Führerschein hat und jetzt meint LKW fahren zu dürfen, befindet sich auf dem Holzweg. MfG Daniel Nagel FF Malsch Abt. Völkersbach Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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