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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Konsequenzen für Einsatzfahrt ohne gültigen Führerschein? | 82 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 359143 | ||
Datum | 05.09.2006 10:24 MSG-Nr: [ 359143 ] | 27804 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Ingo Kertzsch Im Normalfall hat das eine Anzeige bei der Polizei, Punkte, Führerscheinentzug und dann evtl. arbeitsrechtliche Probleme zur Folge. Tja, wo kein Kläger, da kein Richter. So lange das keiner zur Anzeige bringt, wird es gar keine Konsequenzen bringen. Ich hoffe, dass es eine ganz andere Konsequenz hat, als Dir gerade vorschwebt: feste Bereitschaften für Maschinisten und zusätzliche Fahrer ausbilden lassen. Juristisch würde man versuchen, das Problem über den Notstand zu lösen bzw. einen Erlaubnistatbestandsirrtum zu konstruieren. Die Chancen dafür sind nur bedingt vorhersehbar. Auf § 74 FeV würde ich erstmal nicht bauen, da die Pflicht eine Fahrerlaubnis der richtigen Klasse zu haben bereits im StVG festgelegt wird. Zieht das alles nicht, sind die Konsequenzen wie für jeden andere der ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt. Ganz doof wird es, wenn es noch einen Unfall gibt, leider ist genau das der Fall, bei dem solche Fahrten ohne Führerschein überhaupt erst herauskommen. Gruß Sven | ||||
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