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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 359104 | ||
Datum | 05.09.2006 00:15 MSG-Nr: [ 359104 ] | 8781 x gelesen | ||
Hi, ich will dem Rechtsexperten hier zustimmen....allerdings schwebt mir was im Hinterkopf mit zeitnaher Erteilung der Abmahnung im Arbeitsrecht. Als zeitnah wurde hier m. W. 14 Tage nach dem Vorfall als ausreichend genannt. Könnte man unter Umständen auch hier geltend machen. Hier noch eine kleine Hinweisseite. Vielleicht hilft euch das weiter. Und http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm" target="_blank">hier ist der Punkt 4 ganz interessant. Wobei dies hier alles auf das Arbeitsrecht abzielt. Wenn du in Google Abmahnung Arbeitsrecht Frist setzt, kommt einiges bei raus. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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