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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchriftliche Abmahnung für einen Kameraden16 Beiträge
AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland359104
Datum05.09.2006 00:15      MSG-Nr: [ 359104 ]8781 x gelesen

Hi,

ich will dem Rechtsexperten hier zustimmen....allerdings schwebt mir was im Hinterkopf mit zeitnaher Erteilung der Abmahnung im Arbeitsrecht. Als zeitnah wurde hier m. W. 14 Tage nach dem Vorfall als ausreichend genannt.
Könnte man unter Umständen auch hier geltend machen.

Hier noch eine kleine Hinweisseite. Vielleicht hilft euch das weiter.


Und
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm" target="_blank">hier ist der Punkt 4 ganz interessant.

Wobei dies hier alles auf das Arbeitsrecht abzielt.

Wenn du in Google Abmahnung Arbeitsrecht Frist setzt, kommt einiges bei raus.

Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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