News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchriftliche Abmahnung für einen Kameraden16 Beiträge
AutorAndr8é S8., Wuppertal / NRW359051
Datum04.09.2006 17:34      MSG-Nr: [ 359051 ]8786 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Marc Dickey1. Rechtliche Grundlage für eine Abmahnung prüfen! (Gesetz / kommunale Satzung)
2. Prüfen wer berechtigt ist eine solche Abmahnung durchzuführen.
3. Weitere Rechtsbereiche, die greifen könnten, beachten (Verwaltungsrecht).
4. Am besten mit Hilfe des Justiziars der Stadt/Gemeinde anfertigen.


und was Marc sicher mit gemeint hat, aber nicht so detlcih schreibt:
Ist das alles dokumentiert worden? Dazu gehören auch die mündlichen Ermahnungen.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

4.315


Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt