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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beiträge | ||
Autor | Mari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg | 359038 | ||
Datum | 04.09.2006 16:16 MSG-Nr: [ 359038 ] | 8690 x gelesen | ||
Also bei uns bestand das Problem auch. Von unserem FW-Ausschuss wurde daher die Untergrenze von 6 (von 13 Pflicht und weiteren 12 freiwilligen Übungen) Übungen angesetzt. Wer diese Untergrenze unterschreitet und der Ausschuss der Meinung ist, das noch Hoffnung auf Besserung besteht, muss im darauffolgenden Jahr an allen Pflichtübungen teilnehmen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die Wehr verlassen. Natürlich wird immer zuerst das persönliche Gespräch gesucht und bevor die Untergrenze unterschritten wird, nochmal darauf hingewiesen. Wir hatten einmal diesen Fall und der betroffene Kamerad hat im folgenden Jahr erfolgreich an allen Übungen teilgenommen. Seither sieht man ihn auch wieder öfters. Grüssle ausm Schwäbische | ||||
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