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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSchriftliche Abmahnung für einen Kameraden16 Beiträge
AutorMari8o B8., Friolzheim / Baden-Württemberg359038
Datum04.09.2006 16:16      MSG-Nr: [ 359038 ]8690 x gelesen

Also bei uns bestand das Problem auch.
Von unserem FW-Ausschuss wurde daher die Untergrenze von 6 (von 13 Pflicht und weiteren 12 freiwilligen Übungen)
Übungen angesetzt.
Wer diese Untergrenze unterschreitet und der Ausschuss der Meinung ist, das noch Hoffnung
auf Besserung besteht, muss im darauffolgenden Jahr an allen
Pflichtübungen teilnehmen.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die Wehr verlassen.
Natürlich wird immer zuerst das persönliche Gespräch gesucht und bevor die Untergrenze
unterschritten wird, nochmal darauf hingewiesen.
Wir hatten einmal diesen Fall und der betroffene Kamerad hat im
folgenden Jahr erfolgreich an allen Übungen teilgenommen.
Seither sieht man ihn auch wieder öfters.


Grüssle ausm Schwäbische

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