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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Leverkusen / NRW | 359031 | ||
Datum | 04.09.2006 15:22 MSG-Nr: [ 359031 ] | 8819 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Ueckert Persönlich wurde er in der Vergangenheit schon öfters auf den Mangel angesprochen - leider ohne Erfolg! Geschrieben von Michael Arens Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben! Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen! Tja Michael, wenns besser gegriffen hätte, gäbs jetzt keine Abmahnung! Manche sind leider erst nach einem heftigen Schuss vor den Bug zu bewegen. Ich schliesse mich der Meinung an sowas über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu regeln. Die machen das häufig und haben auch die entsprechenden Textbausteine parat. Ansonsten schau mal hier: Abmahnung... Kollegialer Gruß Ralf | ||||
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