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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schriftliche Abmahnung für einen Kameraden | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 359024 | ||
Datum | 04.09.2006 14:31 MSG-Nr: [ 359024 ] | 9049 x gelesen | ||
Ich denke, dass ein persönliches Gespräch dort besser greift als was schriftliches von ganz oben! Wenn er seine Gründe hat, nicht zu kommen, kann er die nennen! Und ihr könnt ihm dann auch nahe legen, dass er regelmäßig kommen sollte, aufgrund des Versicherungsschutzes, der ständig wechselnden Technik, und den ständig steigenden Ansprüchen. Ist nen nicht ganz einfaches Thema, man sollte da mit dem nötigen Fingerspitzengefühl dran gehen, wenn schon jemand den Idealismus aufbringt und sich überhaupt blicken lässt! Natürlich muß man auch mal nen Schlußstrich ziehen wenn er sich gar nicht blicken lässt, aber lieber erstmal versuchen zu motivieren, anstatt nen Schuß vor den Bug per schriftlichem Ansschreiben, so würden es bestimmt einige Auffassen, und evtl gar nicht mehr kommen! Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | ||||
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