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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrmann
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTeilnahme am Einsatzdienst7 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen358913
Datum03.09.2006 16:50      MSG-Nr: [ 358913 ]4892 x gelesen
Infos:
  • 03.09.06 BaWü: Feuerwehr-Grundausbildung ist Voraussetzung für Einsatztätigkeit

  • Hallo,
    Geschrieben von Christian FischerUnd §14 UVV Feuerwehr fordert, daß im Feuerwehrdienst nur persönlich und fachlich geeignete FM eingesetzt werden dürfen.

    Würde das demzufolge auch auf Kammeraden zutreffen, die längere Zeit wenig bzw. keine Übungsstunden geleistet haben, un somit erst ein Summe X an Übungsstunden leisten sollen, um wieder am Einsatzdienst teilnehmen zu können?
    Ruht solange durch Überlagerung der UVV Feuerwehr der Hilfeleistungsgrundsatz mit der verpflichtenden Teilnahme an Einsätzen bzw. auch die Pflichten laut Brandschutzgesetz??

    Gruß Sven


    Gruß Sven

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