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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | HLF 20/25 auf MB Actros 1841 AK - Magirus, FF Bickenbach | 184 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358745 | ||
| Datum | 01.09.2006 23:05 MSG-Nr: [ 358745 ] | 149601 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... das wüsste unsere Glaskugel (= Einsatzleitrechner der ZLSt) sogar Ein Stück weit sicherlich. Aber was macht der Leitrechner, wenn jemand von seinem LF 16/12 den hydraulischen RettSatz runterwirft? Oder sonstige nachträgliche Veränderungen durchführt? Meldepflicht ist zwar schön. Aber wird das immer gemacht? Deshalb wäre eine Mindest-Zwangs-Einheitlichkeit die auch sanktioniert werden kann die wesentlich einfachere Lösung. Geschrieben von Gerhard Bayer ... bei den Saugschläuchen muß er aber passen ... da ging ich bisher davon aus LF: ja, TLF vieleicht (siehe auch neue Norm) ... passt aber nun in diesem Fall auch nicht mehr) Jepp. Und was machst Du, wenn jemand in seinem LF 8-TS oder LF 16-TS oder TSF die TS durch einen umgebauten HD-Reiniger ersetzt? das sind alles so Kleinigkeiten, die das ganze System gefährden. Und ich komme immer wieder zu dem Schluß, daß Feuerwehr mit Verantwortlichkeit auf Kommunalebene eben jedem Kirchturmdenken Tür und Tor öffnet, und daß die richtige verwantungsmäßige Ebene für die gesamte nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr m.E. die selbe sein sollte wie die der polizeilichen Gefahrneabwehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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