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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHLF 20/25 auf MB Actros 1841 AK - Magirus, FF Bickenbach184 Beiträge
AutorGuid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg358703
Datum01.09.2006 19:10      MSG-Nr: [ 358703 ]149451 x gelesen

Geschrieben von Fabian KunzWenn Du aber mit einem HLF ohne saugseitige Ausrüstung in einem Bereitstellungsraum stehst und durch den EL an eine Wasserentnahmestelle beorderst wirst kannst Du mitnichten entscheiden was Du mitnimmst.

Deshalb wäre es ja auch günstig, der alarmierenden Leitstelle nach Möglichkeit einen grob umrissenen Einsatzauftrag mitzuteilen, wenn im Umfeld "Sonderlösungen" wie LF ohne Saugschläuche üblich sind. In BaWü ist dafür übrigens nicht einmal eine Ausnahmeregelung erforderlich.

In BaWü gibt es für bestimmte Einsatzszenarios für den KatS "vorgefertigte" taktische Einheiten, z. B. Züge für Brandbekämpfung, Löschwasserversorgung, technische Hilfe oder Gefahrgut. Da muss sich niemand beim Anfordern Gedanken um das einzelne LF machen; evtl. örtliche Speziallösungen hat die jeweilige Feuerwehr bei der Aufstellung ihrer Züge zu berücksichtigen.

Unsere neuen HLFs werden auch keine Saugschläuche haben (kein örtlicher Bedarf), im Zug Löschwasserversorgung werden diese HLFs aber auch nicht enthalten sein. Ähnlich sieht's mit RWs aus, auf dem Niveau RW2 die sind hier eher Mangelware. Die Anforderung "zwei Rüstzüge zur EST" bringt dann entweder RW 1 Bund oder lange Wartezeiten. Oder örtliche Sonderlösungen mit VRW, HLF, KEF, GW-T usw. - das mag man bedauern, es gibt aber faktisch keine "Norm-Rüstzüge" im Umfeld, weil kaum jemand den örtlichen Bedarf sieht.

Solange die Feuerwehren gemeindliche Einrichtungen sind, ist doch auch klar, dass jeder erst einmal sein eigenes Gemeindegebiet bei der Bedarfsplanung berücksichtigt und nicht für die Nachbargemeinde beschafft. Großstädte sind teilweise größer als übliche Landkreise und daher natürlich einfacher zu beplanen (normmäßiger und näher dran an systemtheoretischen Überlegungen).



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