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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | HLF 20/25 auf MB Actros 1841 AK - Magirus, FF Bickenbach | 184 Beiträge | ||
| Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 358564 | ||
| Datum | 01.09.2006 09:00 MSG-Nr: [ 358564 ] | 149718 x gelesen | ||
Geschrieben von René Coradill In der Praxis ist es doch wohl eher so, daß nicht ein bestimmtes Fahrzeug (DLK, TLF24 o.ä. mal ausgenommen) angefordert wird, sondern man einen Einsatzauftrag erhält. Also bei uns läuft das so, daß ich Einsatzort und Einsatzart (z.B. Brand oder THL) bei der Alarmierung mitgeteilt bekomme, und dann meist bei Anmeldung beim Einsatzleiter (zugführer, Abschnittsleiter sontwas warmes) den Einsatzauftrag. Bzw, der Einsatzleiter überlegt sich nach Kenntnisnahme der Anmeldung wofür er das Fahrzeug einsetzen kann. Resultiert jach auch daraus, daß es bei rein freiwilligen Feuerwehren doch durchaus mal passieren kann, daß zwischen Fahrzeug A und B eine gewisse Zeitspanne liegt oder einfach eine andere FF mit gleichem Fahrzeug eher vor Ort ist. Und dann wird halt das LF, das als erstes vor Ort ist für die Wasserversorgung eingesetzt und nciht nur das bestimmte LF der Feuerwehr xy. Geschrieben von René Coradill Wenn wir z.B. zur Wasserförderung in andere Gemeinden angefordert werden, fährt da mit Sicherheit nicht das HLF sondern das LF 8/6-TS und das TLF16/25. Wir reden ja wohl nicht nur von gezielten Nachalarmierungen sondern auch von gleichzeitigen Alarmierungen mehrerer Feuerwehren bei größeren Einsätzen. Geschrieben von René Coradill Ich habe es eigentlich noch nie erlebt, dass man irgendwo hin beordert wurde, ohne zu wissen, was da eigentlich ungefähr von der Wehr verlangt wird. Schön für euch. Ich habe es schon oft genug erlebt. Ich habe es auch schon erlebt, daß man als Einsatzleiter einfach mal kurzfristig umdisponieren muß, wiel halt irgendetwas nicht nach Plan A läuft. Geschrieben von René Coradill Der Einsatzleiter der nachalarmierten Wehr kann doch auch auf Grund seiner Kenntnis der eigenen Ausrüstung viel besser entscheiden, was da nun für den Einsatzauftrag nötig ist. Erstens gibt es bei der nachalarmierten Wehr keinen Einsatzleiter, sondern maximal einen Zugführer oder Verbandsführer (falls man so massiv aufschlägt). Der Einsatzleiter steht i.d.R. vor Ort und ist alleiniger Herrscher. Da soll und darf es keinen zweiten geben. Ausserdem macht das dein Einsatzleiter aufgrund einer Ferndiagnose ohne die Einsatzstelle gesehen zu haben oder wie? Geschrieben von René Coradill Das Problem stellt sich doch auch schon bei den ganz normalen Normfahrzeugen. Wenn ich einfach nur mal ein LF 8/6 anfordere kann das eine Zusatzbeladung TH, TS, GG oder irgendwas zwischendrin haben. Bei den LF20 nach neuer Norm ist das genauso: Da kommt irgendwas zwischen einem TLF16/25 mit Gruppenbesatzung und einem abgespeckten RW! Siehst du. Und da wird halt in diesem Fall nur wieder eins draufgesetzt. Feuerwehrfahrzeuge mit einer einheitlichen, typisierten Grundaustattung (sog. Normfahrzeuge) sollten eigentlich nicht die Ausgeburt irgendwelchenr kranken Gehirne sein (so werden sie allerdings sehr häufig angesehen), sondern sollten ein Mittel sein, eine standartisierte Taktik mit kalkulierbaren Mitteln zu erreichen. Und das würde dem tatsächlichen Einsatzleiter das Leben deutlich erleichtern, bzw umgekehrt macht das Gegenteil einen guten strukturierten Einsatz nahezu unmöglich. Und das sind immerhin auch Beobachtungen aus 24 Jahren Feuerwehrpraxis. mkg WErner | ||||
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