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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
First Responder
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrverein / Förderverein10 Beiträge
AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen358498
Datum31.08.2006 21:45      MSG-Nr: [ 358498 ]5494 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerWenn der Vereinszweck nach Satzung nur die Förderung des Brandschutzes ist könnte die FR-Tätigkeit da nicht drunter fallen und es sich dann um eine nicht satzungsgemäße Verwendung der Mittel handeln...
Man wird ja wohl i.d.R. alle Bereiche födern wollen, die nach HBKG Aufgabe der Feuerwehren sind. Neben dem Brandschutz gibt es noch die allgemeine Hilfe. Unter letzteres wird vermutlich auch die FR-Tätigkeit fallen, so daß ich es nicht unbedingt für erforderlich halte, FR extra aufzuführen.


MkG Sascha


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