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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | HLF 20/25 auf MB Actros 1841 AK - Magirus, FF Bickenbach | 184 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 358484 | ||
| Datum | 31.08.2006 20:55 MSG-Nr: [ 358484 ] | 150024 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Wennemann ... das sind halt zwei grundverschiedene Anforderungsgedanken an ein Fahrzeug - der eine denkt hauptsächlich an den Großeinsatz oder Katsfall wo man gewisse Standards erwartet, der andere denkt an die 99,9% seiner Einsätze im örtlichen Tagesgeschäft wo ein auf die örtlichen Erfordernisse abgestimmtes Fahrzeug klar Vorteile bietet - Ich rede noch gar nicht vom KatS Fall. Sondern von stinknormalen Großbrand mit eben 3-8 Zügen vor Ort. Geschrieben von Jens Wennemann Es ist aber aus Kompatibilitätsgründen vielleicht schon sinnvoll ein solches Allrounder-Fahrzeug nur intern für diese 99 % einzusetzen und bei überörtlichen Anforderungen oder Kats andere Fahrzeuge nach DIN in der AAO zu verankern, je nachdem was angefordert wird ( "Fw. zur Löschwasserförderung" - dann fährt da ein LF 10/6 und/oder SW hin ) Nur, daß es diese Fahrzeuge so nicht gibt, da ja jeder irgend wo anfängt irgend was zu basteln. Wieso sollte nicht der nächste auf dem LF 10/6 die Saugschäuche mit der selben Begründung weglassen? Geschrieben von Jens Wennemann Aber selbst bei einem strengen DIN-Fahrzeug kann man - wie oben von jemand angesprochen - nicht mal mehr mit z.B. dem Sprungretter rechnen weil dieser bei Begründung entfallen darf Des Sprungsretter ist da eher ein schlechtes Beispiel. Den habe ich entweder ohnehin selbst dabei oder lange vorher in der Planung der AAO in Ruhe eingeplant. Denn wenn ich einen Sprungretter brauche und erst dann zum FuG greife ist es i.d.R. zu spätbis er eintrifft.... Geschrieben von Jens Wennemann es wird ja auch nicht pauschal ein "LF 20/16" angefordert sondern "ein weiterer Rettungssatz" Ähm. In jedem FüLehrgang forderst Du einen Löschzug oder ein weiteres LF 16, ein TLF 24/50 (und nicht 5to Wasser), einen RW (und nicht eine Seilwinde),... nach. Aber kein Einzelgerät. Ich fordere ja auch nicht "4 PA" an. Sondern ein LF 16. Da gehe ich dvon aus, daß dann mindestens 4 PA mit 4 einsatzfähigen AGT kommen. Zumal es bei Nachforderungen bei Geräten nicht um so Banalitäten wie den RettSatz geht. Nur Spezialgerät das nicht zur DIN-Mindestbeladung gehört wird ggfs. individuell nachgefordert. Wie z.B. eine WBK. Das ist ja gerade der Vorteil der DIN. Ich weiß eigentlich was da mindestens kommen soll. Denn woher soll der Kollege irgend wo weit weg in der Leitstelle wissen, was eine Wehr an ihrem Fahrzeug gebastelt hat? Woher soll er wissen, wo nun der nächste RettSatz steht. Und nein. Nicht jede Leitstelle kennt sämtliche Misthaufen ihres Bereichs mit Vornamen so daß sie die Beladungsabweichungen bei jedem Einsatzfahrzeug kennt. das ist auch nicht erforderlich wenn sie die Leute vor Ort an die Spielregeln halten würden und den Sinn der Mindestbeladungen erkennen würden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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