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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Kenntnis der Nachbarwehren, Seltsame Fahrzeuge: Ein kleines Rätsel.... | 33 Beiträge | ||
| Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 358456 | ||
| Datum | 31.08.2006 19:22 MSG-Nr: [ 358456 ] | 12349 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Geschrieben von Thobias Schürmann Ich meinte nur, das es sich so liest als wenn andere Städte/ Kreise in anderen Bundesländern keine überörtliche Hilfe anfordern können/ wollen/ dürfen. Ich schrieb es liest sich so als wenn das in anderen Orten nicht möglich ist ausserhalb der eigenen Gemeinde Fahrzeuge anzufordern (ich weiss es ist so nicht, deswegen habe ich so provokativ geswchrieben in NRW ist das zum Glück über das FSHG geregelt. Beispiel ersteintreffend bei einem VU 6 eingeklemmte in drei Fahrzeugen + zwei weitere Verletzte (o.K. ist schon ein kleiner ManV und auch nicht tagtäglich, aber ist ja nur ein Beispiel) und ich fordere 6 NEF, 8 RTW, zwei RW 2 und vier LF nach, dann werden diese auch alarmiert und geschickt und mir ist egal ob die von einer bestimmtzen Wache/ Einheit oder aus einer anderen Stadt kommen, egal ob aus Bochum, oder RTHs aus Lünen und Duisburg, ich brauche die Notärzte und Rüstwagen und fordere diese nach. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ganz gezielt das TSF, den RW, den SW einer bestimmten Einheit alarmiert, denn fordere ich dieses Fahrzeug nach kommt es zu 99% (schätze ich mal einfach so) von der betreffenden Wehr, weil es die nächste ist, wenn die nicht verfügbar ist, wird halt eine andere Einheit vom Disponenten alarmiert. MFG Thobias | ||||
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