News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaKenntnis der Nachbarwehren, Seltsame Fahrzeuge: Ein kleines Rätsel....33 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW358426
Datum31.08.2006 16:57      MSG-Nr: [ 358426 ]12358 x gelesen

Hi!
Geschrieben von Thobias SchürmannDavon ab weiss ich nicht was so schwer daran ist sich zu merken welche Fahrzeuge wo stehen?

Was steht denn so in Bochum, Hagen oder Witten?
In der eigenen Stadt gibt es ja keine überörtliche Hilfe. ;-)

Jetzt mal im Ernst, wofür soll ich mir sowas merken? Die FA haben schon Schwierigkeiten, sich die ganz normalen Inhalte der Grundausbildung zu merken. NIcht jeder interessiert sich so intensiv für Fahrzeuge, muss er auch nicht. Es gibt Computer in der Leitstelle, wo solche Dinge drin sein müssen.

Geschrieben von Thobias SchürmannGlücklicherweise haben wir in NRW das FSHG, das ganz genau die überörtliche Hilfe regelt und dazu auch verpflichtet, andere Bundesländer dürften dies auch haben, liest sich hier aber anders.

Hmmm. Was ist da jetzt so überragend geregelt? Da ist der Meldeweg geregelt. Wenn Du anforderst und die Wehr hat ihrer Meinung nach nicht ausreichend Ressourcen, dann bekommst Du nix.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.184


Kenntnis der Nachbarwehren, Seltsame Fahrzeuge: Ein kleines Rätsel.... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt