Geschrieben von Lüder PottDas ist ja kein Problem. Wenn das E-Horn die geforderte Mindestlautstärke erfüllt - was es vermutlich tut - reicht das juristisch ja vollkommen aus.
Diese Konstellation wird eigentlich nie in der Ausbildung beschrieben.
Das Problem liegt eigentlich nicht in der Lautstärke, sondern in der Tatsache. dass der Verkehrteilnehmer bei einer Umsachaltung des Martinhorn kurz vor einer Kreuzung nicht mehr definieren kann aus welcher Richtung das Fahrzeug nun kommt.
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