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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaLandes-RL etc. war: RW in Hessen, war: HLF 20/2510 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP358249
Datum30.08.2006 18:44      MSG-Nr: [ 358249 ]16866 x gelesen

Die aktuellen "Technischen Richtlinien" des Landes RLP sind unter http://www.lfks-rlp.de/pages/th_richtlinien/b_th_richtlinien.htm zu finden. Wie diese Fahrzeugvariationen gefördert werden und welcher Einsatzwert ihnen angerechnet wird, steht unter Innenministerium RLP. So soll das HLF 10/10 das Ersatzfahrzeug für RW 1 und LF 8/6 bzw, 10/6 sein, ebenso soll dieses Fahrzeug als Ersatz für LF 16/12 oder TLF 16/24-Tr beschafft werden.
Also können wir ja hier in RLP richtig stolz sein, dass wir als erste ein wirkliches Alleskönnerfahrzeug haben, welches als gleichwertiger Ersatz sowohl eines LF, als auch eines TLF und sogar eines RW angesehen werden kann. Nur für die bösen genormten Drehleitern ist uns noch nix schöneres eingefallen.:-)
Als neues Standartfahrzeug wird das KLF angesehen, welches nach Wunsch des Innenministeriums das TSF ersetzt.
Zum Thema Rüstwagen heißt es: "Der neue Rüstwagen ergänzt die Hilfeleistungsausrüstung in der Regel als überörtliches Fahrzeug auf Landkreisebene."
Die derzeitige Landesfeuerwehrführung hält offensichtlich nicht wirklich viel von den aktuellen Normen, wie der Vortrag über Feuerwehrfahrzeugnormen zeigt. Dieser wurde hier auch mal bei einem Kreisfeuerwehrverbandstreffen von Herrn Plattner gehalten. Es wurde eigentlich nur der Text dieser Präsentation vorgelesen und möglichst oft erwähnt, dass RLP in Zukunft wohl der Vorreiter bei der Fahrzeugnormung sei und auch die bisherigen Fahrzeugtypen massiv von RLP mitgeprägt sind.

Wer jetzt noch denkt, nur die Bayern und Niedersachsen wären seltsam...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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