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Bayrisches Feuerwehrgesetz
Jugendfeuerwehr
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema24h Jugendfeuerwehrübung55 Beiträge
AutorHolg8er 8M., Maintal - MKK / Hessen357679
Datum26.08.2006 11:50      MSG-Nr: [ 357679 ]15072 x gelesen

Geschrieben von Peter SchmidDann müsstest du das BayFwG ändern. Dort steht, dass der Jgdl. bis incl. 17 Jahre der JF angehört. Dort steht auch, dass er unter gewissen Umständen ab 16 an Einsätzen teilnehmen darf. Deshalb kann in BY auch der TM1 schon mit 15 besucht werden.

Ok, andere Länder andere Sitten

Geschrieben von Peter SchmidWenn der Doc den Wisch unterschreibt, wird er betreffende wohl tauglich sein. Erklär mir, warum jemand untauglich sein soll, nur weil z.B. ein halbes Jahr bis zu einem betimmten Stichtag fehlt und von einem Tag zum anderen, dann tauglich sein soll.

Es geht nicht um die tauglichkeit, sondern um die Gesetzte bzw Vorschriften, in denen ist das geregelt. Weiterhin siehe FwDV 7 => Mindestalter 18 Jahre

Gruß
Holger


Dies ist meine persönliche Meinung, dennoch freuen wir uns über einen Besuch auf der Internetseite der Frewillige Feuerwehr Stadt Maintal

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