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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 357580 | ||
| Datum | 25.08.2006 16:45 MSG-Nr: [ 357580 ] | 15010 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke und ein Alter unter 18 zur "dauernden gesundheitlichen Bedenken" führt, Wobei wir wieder beim Thema "Bürokratie contra gesunder Menschenverstand" sind. Es bestehen also einen Tag vor dem 18. Geb. gesundheitliche Bedenken, die plötzlich am nächsten Tag nicht mehr gegeben sind. Hörst du den Amtsschimmel wiehern? Von der juristischen Seite gesehen, habt ihr ja recht, das habe ich nicht bestritten. Wir waren ja selbst verwundert, dass eine Teilnahme an dem vorverlegten Kurs möglich war. Aber eine Frage muß erlaubt sein: Warum kann man es dem Doc nicht überlassen, rein nach medizinischen Gesichtspunkten zu urteilen? Denn die Aussage "...und ein Alter unter 18 zur dauernden gesundheitlichen Bedenken führt..." ist schlichtweg pauschal und somit IMO realitätsfremd und schwachsinnig. Traut man einem Arzt nicht zu bei einem 17-1/2jährigen herauszufinden, ob er tauglich ist oder nicht? Und nochmal: Es geht nicht um Einsätze unter PA, sondern lediglich um eine AGT-Ausbildung 3 Monate vor dem 18.Geburtstag. Gruß Peter | ||||
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