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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema24h Jugendfeuerwehrübung55 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen357574
Datum25.08.2006 16:18      MSG-Nr: [ 357574 ]14991 x gelesen

Moin

Geschrieben von Bernhard DeimannKlar, dann hat aber der Doc folgenden Auszug aus der G-26 m.M. nach eigenwillig interpretiert:

"3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3. "

Da ist doch sicher irgend ein Spezi auf die Idee gekommen "im Rettungswesen" zu verneinen, so lange der Jugendliche nur bei Übungen tätig wird.

Da nach dem "und" aber die Gruppe 3 (und das sind doch unsere PA, oder nicht?) definitiv ausgeschlossen wird, können sie allenfalls eine Legitimation für übungsmäßiges Filtermaskentragen irgendwie hinbasteln... aber auf keinen Fall für PA.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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