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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema24h Jugendfeuerwehrübung55 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg357570
Datum25.08.2006 16:11      MSG-Nr: [ 357570 ]15057 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Peter Schmid

Das mußt du schon den Doc fragen. Wenn der ihm die Bescheinigung ausstellt, dann ist sie für mich gültig, bis zu dem Tag, an dem sie abläuft, also 3 Jahre lang.


Klar, dann hat aber der Doc folgenden Auszug aus der G-26 m.M. nach eigenwillig interpretiert:

"3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3. "


MkG

bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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