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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 357556 | ||
| Datum | 25.08.2006 15:40 MSG-Nr: [ 357556 ] | 15031 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Peter Schmid Das mußt du schon den Doc fragen. Wenn der ihm die Bescheinigung ausstellt, dann ist sie für mich gültig, bis zu dem Tag, an dem sie abläuft, also 3 Jahre lang. Hm, und wenn der Doc die G26.3 statt mit EKG durch Kniebeugen untersucht und die G26.3 bescheinigt? Wäre nach Deiner Argumentation gültig. DAS sieht der bayerische GUV allerdings ganz anders: Bayerischer GUV Weicht der Arzt in wesentlichen Punkten vom Untersuchungsgrundsatz ab (z. B. Kniebeugen anstelle Belastungs-EKG), so hat dies zur Folge, dass die darauf basierende Link zur Quelle - Seite 8 unten Da der Umstand der Abweichung vom Alter noch offensichtlicher für jedemann ist und ein Alter unter 18 zur "dauernden gesundheitlichen Bedenken" führt, würde ich das mit Sicherheit nicht als gegeben hinnehmen. Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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