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RubrikAusbildung zurück
ThemaFührungsgrundsätze, Qualifikation und Funktion!38 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW357468
Datum25.08.2006 10:59      MSG-Nr: [ 357468 ]11676 x gelesen
Infos:
  • 24.08.06 (Fw)DV 100 NRW (IdF)
  • 24.08.06 DV 100 Lewhrnprogramm des BBK / AKNZ

  • Geschrieben von Bernhard DeimannGab es in den Bundesländern Nachkriegsliteratur bzw. Ausbildungsvorschriften über die Staffel vor Einführung der FwDV 3 "Die Staffel im Löscheinsatz" 1973 ?

    Auszug aus der Einleitung zu (Die Staffel/Gruppe im) Einsatz von Löschgeräten, www.standardeinsatzregel.org


    FwDV 4

    Die FwDV 4 entstammt taktisch nahezu unverändert einem "Stammbaum", der über die Ausbildungsvorschrift für die Feuerwehr (AVF 1; 1950er Jahre, vgl. Fritz, 1963), den sog. "Heimberg/Fuchs" (1948 auf Basis der Arbeiten aus dem WK II) bis hin zur PDV 23 (1920/-30er Jahre) zurückreicht.

    Bis zur "Typisierung" der reichseigenen Fahrzeuge ab 1934 bzw. 1940 hatten die meisten Feuerwehren Löschfahrzeuge ohne Löschwassertank und die Entwicklung des dreigeteilten Löschangriffs war für die damals rein kommunal auf- und eingestellten Feuerwehren ein großer Fortschritt.

    Das Zusammenwirken verschiedener Feuerwehren wurde mit Beginn der Luftschutzvorbereitungen (Mitte der 1930er Jahre) immer wichtiger. Die Normung folgte diesen strategischen bzw. taktischen Vorgaben in logischer Konsequenz mit der Typisierung der Löschfahrzeuge.

    FwDV 3

    Die FwDV 3 entstand in der Folge aus den Regelungen zum Ausfall von Mannschaften z.B. durch Feindeinwirkung und wurde als eigenständige FwDV erst erforderlich, als ab den späten 1950er Jahren von kommunalen Feuerwehren Feuerwehrfahrzeuge mit Staffelbesatzung (TLF 15 mit zunächst nur teilverkleidetem Löschwasserbehälter und Pumpenstand sowie spärlicher feuerwehrtechnischer Beladung; vgl. Rotter 2003 und Gihl 2000) gebaut und später genormt wurden.


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    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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