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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 357460 | ||
| Datum | 25.08.2006 10:35 MSG-Nr: [ 357460 ] | 15049 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Peter Schmid Und um diese Rettungstätigkeiten geht es eben noch nicht, bevor er 18 ist. Er kann seinen Lhg. machen und bis zum 18. LJ an Übungen als AGT teilnehmen, jedoch nicht im Einsatz. Gewagte -und wohl regional bedingte- Auslegung der entsprechenden Vorschiften; hier geht keiner unter 18 Jahre zur AGT-Ausbildung. Wurde diese Praxis mit den FUK und den Aufsichtsbehörden bzw. LFS abgeklärt ? MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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