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RubrikJugendfeuerwehr zurück
Thema24h Jugendfeuerwehrübung55 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg357460
Datum25.08.2006 10:35      MSG-Nr: [ 357460 ]15049 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Peter Schmid

Und um diese Rettungstätigkeiten geht es eben noch nicht, bevor er 18 ist. Er kann seinen Lhg. machen und bis zum 18. LJ an Übungen als AGT teilnehmen, jedoch nicht im Einsatz.

Analog dazu: AGT-Ausbildung mit 17 - Einsatz ab 18.


Gewagte -und wohl regional bedingte- Auslegung der entsprechenden Vorschiften; hier geht keiner unter 18 Jahre zur AGT-Ausbildung.
Wurde diese Praxis mit den FUK und den Aufsichtsbehörden bzw. LFS abgeklärt ?

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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