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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorPete8r S8., Aholming / BY357442
Datum25.08.2006 09:06      MSG-Nr: [ 357442 ]10485 x gelesen

Geschrieben von Jochen GeßnerDamit die Feuerwehr ihre Befugnisse in Anspruch nimmt, muss ihre Zuständigkeit eröffnet sein, dies ist anhand der Brandschutzgesetze zu prüfen.

Wobei hier die Freiwillige Tätigkeit nach Nr. 4.5 VollzBekBayFwG quasi einen Freibrief darstellt.

Gruß
Peter



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