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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | 24h Jugendfeuerwehrübung | 55 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 357423 | ||
| Datum | 24.08.2006 23:27 MSG-Nr: [ 357423 ] | 15047 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Wenn es um Rettungstätigkeiten geht (und davon geht man bei der Feuerwehrtätigkeit aus), so ist die nicht-Vollendung des 18.Lebensjahres einer der Ausschlußgründe für die G26.3 Und um diese Rettungstätigkeiten geht es eben noch nicht, bevor er 18 ist. Er kann seinen Lhg. machen und bis zum 18. LJ an Übungen als AGT teilnehmen, jedoch nicht im Einsatz. Geschrieben von Marc Dickey Würde man immer so argumentieren, dann könnte man auch einem 17-jährigen den FS Kl. B aushändigen. Genau beim Führerschein gibt bes diese Praxis schon seit Jahrzehnten. Ich hatte meine FS-Prüfung auch schon mit 17 gemacht. Am 18. Geburtstag hab ich den Schein abgeholt und durfte fahren. Analog dazu: AGT-Ausbildung mit 17 - Einsatz ab 18. Gruß Peter | ||||
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