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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW357355
Datum24.08.2006 15:45      MSG-Nr: [ 357355 ]10533 x gelesen

Das Verkehrsregelungsrecht der Bayern beruht auf gesetzlicher Grundlage, welche bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ( durch Gesetz zugewiesen ) dazu berechtigt regelnd in den Straßenverkehr einzugreifen.

Ich denke aber mal nicht, dass die Parkplatzeinweisung bei Großveranstaltungen im bay. Feuerwehrgesetz extra geregelt ist.

Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren!

horrido

Jürgen


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