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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 357355 | ||
Datum | 24.08.2006 15:45 MSG-Nr: [ 357355 ] | 10533 x gelesen | ||
Das Verkehrsregelungsrecht der Bayern beruht auf gesetzlicher Grundlage, welche bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ( durch Gesetz zugewiesen ) dazu berechtigt regelnd in den Straßenverkehr einzugreifen. Ich denke aber mal nicht, dass die Parkplatzeinweisung bei Großveranstaltungen im bay. Feuerwehrgesetz extra geregelt ist. Ich lass mich aber gerne eines Besseren belehren! horrido Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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